Sw No Show Reservierung Gastronomie Stornierung Absage 3

„No Show“ und die rechtliche Betrachtung

Die rechtlichen Möglichkeiten, gegen „No-Shows“ vorzugehen, sind abhängig von verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise dem jeweiligen Land, den geltenden Gesetzen, den konkreten Vertragsbedingungen und dem nachweisbaren Schaden.

Grundsätzlich gilt:

  • Vertragsbruch: Eine Reservierung stellt in der Regel einen Vertrag dar. Wird dieser Vertrag durch ein Nichterscheinen (No-Show) verletzt, kann der Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
  • Nachweispflicht: Der Geschädigte muss den entstandenen Schaden konkret nachweisen. Dies kann beispielsweise durch Belege für verdorbene Lebensmittel, verlorengegangene Einnahmen oder zusätzliche Personalkosten erfolgen.
  • Angemessenheit: Die Forderung nach Schadensersatz muss angemessen sein. Überhöhte Forderungen sind rechtlich nicht durchsetzbar.

Mögliche rechtliche Schritte:

  • Schadensersatz: Der Geschädigte kann Schadensersatz in Höhe des entstandenen Schadens verlangen.
  • Vertragsstrafe: In manchen Verträgen ist eine Vertragsstrafe für den Fall des Nichterscheinens vereinbart.
  • Kündigung des Vertragsverhältnisses: Bei wiederholten Verstößen kann das Vertragsverhältnis gekündigt werden.
  • Inanspruchnahme eines Inkassobüros: Bei ausstehenden Zahlungen kann ein Inkassobüro eingeschaltet werden.
  • Zivilrechtliche Klage: In besonders schweren Fällen kann eine zivilrechtliche Klage erhoben werden.

Besondere Regelungen:

  • Gastronomie: In der Gastronomie ist es üblich, bei Reservierungen eine Kreditkarte zu hinterlegen. Bei einem No-Show kann dann ein bestimmter Betrag als Stornogebühr einbehalten werden.
  • Dienstleistungen: Bei Dienstleistungen, die speziell für einen Kunden vorbereitet werden (z.B. ein Friseurtermin), können ebenfalls Stornogebühren erhoben werden.
  • Veranstaltungen: Bei Veranstaltungen gelten oft gesonderte Bedingungen, die bei einem Nichterscheinen zur Anwendung kommen.

Wichtiger Hinweis:

  • Individuelle Beratung: Die rechtliche Situation ist komplex und hängt von den individuellen Umständen des Falles ab. Es empfiehlt sich daher, im Einzelfall einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
  • Beweislage: Es ist wichtig, alle relevanten Dokumente (z.B. Reservierungsbestätigung, Rechnung, Belege für entstandene Kosten) aufzubewahren.

Fazit:

Während die rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung von Ansprüchen bei einem No-Show bestehen, ist der Aufwand für die Durchsetzung oft hoch und der Erfolg nicht garantiert. Daher ist es in der Regel sinnvoller, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um die Anzahl der No-Shows zu reduzieren.