Verein Rechtssubjekt Weisungen

Der Verein als Rechtssubjekt

Vereine und Unternehmen, obwohl sie beide organisierte Strukturen sind, unterscheiden sich in einigen grundlegenden Punkten:

Unterschiede zwischen Vereinen und Unternehmen:

  • Zweck:
    • Vereine: verfolgen gemeinnützige Ziele und dienen in der Regel der Förderung eines bestimmten Interesses oder der Unterstützung einer bestimmten Sache.
    • Unternehmen: sind in erster Linie auf Gewinn ausgerichtet und verfolgen wirtschaftliche Ziele.
  • Rechtsform:
    • Vereine: sind in der Regel als eingetragene Vereine (e.V.) organisiert und unterliegen dem Vereinsrecht.
    • Unternehmen: können verschiedene Rechtsformen haben, wie GmbH, AG, Einzelunternehmen usw. und unterliegen dem Handelsrecht.
  • Mitgliedschaft:
    • Vereine: basieren auf einer freiwilligen Mitgliedschaft, die meist mit einer regelmäßigen Beitragszahlung verbunden ist.
    • Unternehmen: haben in der Regel keine Mitglieder im klassischen Sinne, sondern Gesellschafter oder Anteilseigner.
  • Gewinnausschüttung:
    • Vereine: dürfen keinen Gewinn an ihre Mitglieder ausschütten, sondern müssen diesen für satzungsgemäße Zwecke verwenden.
    • Unternehmen: können Gewinne an ihre Gesellschafter ausschütten.
  • Haftung:
    • Vereine: die Haftung der Mitglieder ist in der Regel begrenzt.
    • Unternehmen: die Haftung der Gesellschafter kann je nach Rechtsform unterschiedlich sein (z.B. unbeschränkte Haftung bei Einzelunternehmen, beschränkte Haftung bei GmbH).
  • Steuerliche Behandlung:
    • Vereine: genießen in der Regel steuerliche Vorteile, wenn sie gemeinnützig tätig sind.
    • Unternehmen: unterliegen der allgemeinen Körperschaftsteuer.

Warum ist diese Unterscheidung wichtig?

  • Rechtliche Rahmenbedingungen: Die unterschiedlichen Rechtsformen führen zu unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen, die bei der Gründung und Führung einer Organisation berücksichtigt werden müssen.
  • Finanzierung: Vereine sind oft auf Spenden und Mitgliedsbeiträge angewiesen, während Unternehmen über verschiedene Finanzierungsinstrumente verfügen.
  • Ziele und Aufgaben: Die unterschiedlichen Ziele führen zu unterschiedlichen Aufgaben und Strukturen innerhalb der Organisation.

Trotz dieser Unterschiede gibt es auch Überschneidungen:

  • Organisation: Beide Organisationsformen benötigen eine klare Struktur, um ihre Ziele zu erreichen.
  • Management: Sowohl Vereine als auch Unternehmen müssen effektiv geführt werden.
  • Finanzen: Beide müssen ihre Finanzen verwalten und sicherstellen, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen können.

Vereine und Unternehmen sind zwei unterschiedliche Rechtsformen mit jeweils eigenen Stärken und Schwächen. Die Wahl der richtigen Rechtsform hängt von den individuellen Zielen und Anforderungen der Organisation ab.

Welche Weisungen sind zulässig?

  • Satzungsgemäße Weisungen: Mitglieder müssen sich an die in der Vereinssatzung festgelegten Regeln und Bestimmungen halten. Dazu gehören beispielsweise die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen, die Teilnahme an Mitgliederversammlungen oder die Einhaltung von Ordnungen.
  • Weisungen der Vereinsorgane: Die gewählten Vereinsorgane wie Vorstand und Mitgliederversammlung können im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Weisungen erteilen. Diese müssen jedoch rechtmäßig und mit den Zielen des Vereins vereinbar sein.
  • Weisungen im Rahmen von Aufgabenübernahmen: Wenn ein Mitglied eine bestimmte Aufgabe im Verein übernimmt (z.B. als Trainer, Kassierer), ist es an die Weisungen gebunden, die sich aus dieser Aufgabe ergeben.

Welche Grenzen gibt es?

  • Gesetzliche Grenzen: Weisungen dürfen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.
  • Satzungsmäßige Grenzen: Weisungen müssen mit der Vereinssatzung übereinstimmen.
  • Persönlichkeitsrechte: Weisungen dürfen nicht gegen die Grundrechte der Mitglieder verstoßen.

Wann sind Weisungen unzulässig?

  • Wenn sie rechtswidrig sind: Weisungen, die gegen Gesetze oder die Satzung verstoßen, sind unzulässig.
  • Wenn sie diskriminierend sind: Weisungen, die aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion oder anderen Kriterien diskriminieren, sind unzulässig.
  • Wenn sie unverhältnismäßig sind: Weisungen, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Zweck des Vereins stehen, sind unzulässig.

Was kann man tun, wenn man sich von einer Weisung benachteiligt fühlt?

  • Zunächst sollte man das Gespräch mit demjenigen suchen, der die Weisung erteilt hat.
  • Ist eine einvernehmliche Lösung nicht möglich, kann man sich an andere Vereinsorgane wenden (z.B. den Vorstand oder die Mitgliederversammlung).
  • In schweren Fällen kann man sich an einen Rechtsanwalt oder an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.

Fazit:

Die Mitgliedschaft in einem Verein bringt Rechte und Pflichten mit sich. Während Mitglieder gewisse Weisungen befolgen müssen, sind diese nicht unbegrenzt. Es ist wichtig, die Vereinssatzung genau zu lesen und sich im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.